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Mehrere Personen sitzen in einem Besprechungsraum an einem Tisch und sprechen miteinander. Ein Laptop liegt geöffnet auf dem Tisch. Das Bild steht für die genossenschaftliche Prüfung und den fachlichen Austausch beim Genossenschaftsverband Weser-Ems.
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Einfach gut geprüft.

Als Prüfungsverband im Sinne des Genossenschaftsgesetzes führen wir die vorgeschriebenen Prüfungen für unsere Mitgliedsgenossenschaften durch. So schaffen wir Sicherheit für Sie, Ihre Entscheidungen und die wirtschaftliche Stabilität Ihrer Genossenschaft.
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Unsere Prüfungs­abteilung im Überblick.

Der Bereich Wirtschaftsprüfung unseres Verbandes besteht aus den Abteilungen:

  • Prüfung Genossenschaftsbanken
  • Prüfung Ländliche Genossenschaften, Dienstleistungsgenossenschaften und Gesellschaften.

In unseren Prüfungsabteilungen arbeiten qualifizierte Wirtschaftsprüfer/-innen, Steuerberater/-innen sowie Verbandsprüfer/-innen für Sie – risikoorientiert, digital unterstützt und mit hoher fachlicher Sorgfalt.

Eine Person blättert in einem markierten Kommentar zum Genossenschaftsgesetz. Das Bild steht für die fachliche Verbandsprüfung beim GVWE.
Wirtschaftsprüfung

Unser genossenschaftlicher Prüfungsauftrag.

Die Prüfung unserer Mitglieder ist eine zentrale Aufgabe unseres Verbandes. Unsere Prüferinnen und Prüfer arbeiten nach den Vorgaben des Genossenschaftsgesetzes und weiterer gesetzlicher Vorschriften – und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität Ihrer Genossenschaft.

Die genossenschaftliche Pflichtprüfung.

Der Gegenstand der genossenschaftlichen Pflichtprüfung ergibt sich aus § 53 GenG und geht deutlich über den einer reinen Jahresabschlussprüfung hinaus. Danach sind zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung die Einrichtungen, die Vermögenslage und die Geschäftsführung der Genossenschaft zu prüfen. Bei Genossenschaften, deren Bilanzsumme 1,5 Millionen Euro und deren Umsätze 3 Millionen Euro überschreiten, sind auch der Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und der Lagebericht Prüfungsgegenstand. Bei Kreditgenossenschaften gilt dies unabhängig von deren Größe.

Wir verstehen die genossenschaftliche Pflichtprüfung stets als beratende Prüfung, bei der unsere Prüferinnen und Prüfer in enger Zusammenarbeit mit unseren anderen Fachabteilungen einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Ihrer Genossenschaft leisten, damit Sie Ihre Mitglieder nachhaltig fördern können.

Ein Mann in Geschäftskleidung arbeitet konzentriert an einem Computer in einem hellen Büro.

Mehr Sicherheit für Ihre Genossenschaft.

Niedrige Insolvenzquoten durch die gesetzlichen Prüfungen.

Die gesetzliche Prüfung schützt die Interessen Ihrer Mitglieder und trägt dazu bei, wirtschaftliche Risiken frühzeitig zu erkennen. So unterstützt sie die lang­­fristige Stabilität der Unter­nehmens­form Genossenschaft.

Unsere Prüfungsarbeit folgt hohen fachlichen Standards. Dafür bilden sich unsere Mitarbeitenden kontinuierlich weiter und arbeiten nach einem etablierten internen Qualitäts­­sicherungs­­­system.

Erfahren Sie mehr über den Beruf des Verbandsprüfers.